Formular zur Meldung von Rechtsverstößen

Das Hinweisgebersystem ermöglicht es Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit bei der Stadt Weiterstadt oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit, Informationen über Verstöße (§ 2 HinSchG) erlangt haben, zu melden.
Wir garantieren der hinweisgebenden Person einen umfangreichen Schutz vor Repressalien wie Kündigung oder sonstigen Benachteiligungen (§§ 33 bis 39 HinSchG) und bieten hier einen sicheren Kanal für Ihre Meldung von Missständen.
Bitte überprüfen Sie Ihre Meldung. Eine irrtümliche Meldung, die grob fahrlässig oder vorsätzlich getätigt worden ist, kann den Schutz der hinweisgebenden Person gefährden. Die hinweisgebende Person ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist (§ 38 HinSchG).
Wir legen Wert auf Fairness - sowohl im Umgang mit Hinweisgebenden als auch mit Personen, die von einem Vorwurf betroffen sind. Dabei wird stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt und in jedem Einzelfall geprüft, welche Konsequenzen geeignet, erforderlich und angemessen sind.
Falls Sie Hinweise auf entsprechende Verstöße im Zusammenhang mit der Stadt Weiterstadt wahrnehmen, können Sie diese über das Kontaktformular übermitteln. Der Empfang und die Weiterverarbeitung der Hinweise werden über unsere interne Meldestelle bearbeitet. Die Identität der hinweisgebenden Person sowie der betroffenen Personen ist nur den Mitarbeitenden der internen Meldestelle sowie den sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen bekannt. Die Angabe Ihrer persönlichen Daten ist freiwillig, die Angabe einer Kontaktmöglichkeit ist verpflichtend.



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