Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplänen

Eine Bauzeichnung auf der ein Bleistift liegt

Hier finden Sie die Bebauungspläne, die sich derzeit in der Öffentlichkeitsbeteiligung befinden. Die auf dieser Seite stehenden Angaben und eingestellten Dateien sind gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch die für die Öffentlichkeitsbeteiligung rechtlich verpflichtende Veröffentlichung im Internet. Ergänzend hierzu findet parallel eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Rathaus statt. Ort und Zeiten der Auslegung können Sie der amtlichen Bekanntmachung im Wochen-Kurier und auf dieser Seite entnehmen.

Die Frist für die Stellungnahme und die Abgabeoptionen können Sie ebenfalls der amtlichen Bekanntmachung entnehmen.