Hundekot unbedingt in Abfallbehältern entsorgen

Bürgermeister Möller: Hinterlassenschaften schaden gesellschaftlichem Miteinander und Natur – Hundebesitzer sind zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet

Hundekot auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, Feldern oder Anlagen ist für die meisten Bürgerinnen und Bürger ein großes Ärgernis. Und für Hundehalter kann es teuer werden, wenn sie das Geschäft ihres Vierbeiners einfach liegenlassen. Denn diese Ordnungswidrigkeit wird mit bis zu 5.000 Euro Geldbuße geahndet. Trotzdem entsorgt nicht jeder Besitzer Kot in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern. In den vergangenen Wochen trat diese Problematik wieder verstärkt auf. Besonders die Wege rund um die drei Hundewiesen sind häufig verdreckt. „Ich appelliere daher an alle Hundehalter, bei Ausflügen in die Natur stets Kotbeutel mit sich zu führen", sagt Bürgermeister Ralf Möller. Wer dies nicht tue und daher Kot nicht umgehend beseitigen könne, handele nicht nur ordnungswidrig. „Noch schlimmer ist es, dass es dem gesellschaftlichem Miteinander schadet, wenn manche Ecken mit unzähligen Hundehaufen verunreinigt sind", meint Möller. Zudem könne es gefährlich werden, wenn Wiesen oder Felder belastet werden, auf denen Nahrungsmittel für Mensch und Tier erzeugt werden. „Das kann zur Folge haben, dass Futter oder Getreide verunreinigt wird – und dadurch übertragen sich dann womöglich Krankheiten", merkt der Rathaus-Chef an. Und betont: „Solche Zustände müssen vermieden werden – und das kostet weder viel Zeit noch Geld."

Denn jeder Hundebesitzer kann sich im Stadtbüro in der Darmstädter Straße 40 kostenlos mit Kotbeuteln eindecken. Zudem gibt es im Stadtgebiet mehrere Spender – zum Beispiel an den Hundewiesen, am Wohn- und Quartierzentrum und Jugendzentrum in Weiterstadt sowie am Steinrodsee in Gräfenhausen. Entsorgen kann man Hundekot sowohl in den von der Stadt aufgestellten Abfallbehältern als auch mit dem eigenen Hausabfall in der Restmülltonne. Dies legt die städtische Gefahrenabwehrverordnung fest, die auch für die Hundewiesen gilt. Hierin steht außerdem, dass Hundekot unverzüglich zu beseitigen sei. „Das ist nicht der Fall, wenn man die Hinterlassenschaften einen Tag später entsorgt, weil man keinen Beutel dabei hatte", erläutert Möller. Laut Verordnung müssen Hundebesitzer jederzeit „in ausreichender Anzahl" Hundekotbeutel „oder ein anderes geeignetes Mittel zur Aufnahme und zum Transport von Hundekot" mitführen. Dies könne beispielsweise eine handelsübliche, stabile Mülltüte sein.

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