Schlosspark ab kommenden Montag offen

Städtische Anlage darf wieder zu regulären Zeiten betreten werden – Neue Corona-Verordnung macht diesen Schritt möglich – Bürgermeister mahnt zur Vorsicht

Der Schlosspark in Braunshardt wird ab kommenden Montag (28. September 2020) wieder für die Öffentlichkeit zu den regulären Zeiten (Wochentage: 9 bis 15 Uhr, Wochenende: 12 bis 18 Uhr) geöffnet sein. Zwischen dem 1. November und dem 31. März 2021 sind Besuche auf Anfrage auch während der jährlichen Winterschließung möglich. Aufgrund der Corona-Pandemie war die Anlage im März geschlossen worden, um die Bewohnerinnen und Bewohner des angrenzenden Seniorenheims St. Ludwig vor einer Infektion zu schützen. Hinzu kam, dass das Land Hessen Besuche in Altenheimen monatelang nicht oder nur eingeschränkt erlaubte. Die neue Corona-Verordnung hebt nun die Beschränkungen bei der Anzahl der Gäste und Besuchsdauer auf. Da zudem das Infektionsgeschehen im Landkreis Darmstadt-Dieburg seit vielen Wochen niedrig ist, entschied sich die Verwaltung nach Abstimmung mit dem Seniorenheim für die Öffnung.

„Wir hätten den Park gerne früher geöffnet. Aber das ging nicht, weil die zur Risikogruppe zählenden Bewohnerinnen und Bewohner des Altenheims ihn täglich für Spaziergänge nutzen", erklärt Möller. Da es keine klare Trennung zwischen dem Park und der Außenanlage des Seniorenheims gebe, sei eine andere Lösung nicht möglich gewesen. „Es hätte sonst die Gefahr bestanden, dass Gäste die Besuchsbeschränkungen umgehen und dadurch die Seniorinnen und Senioren gefährden", betont Möller, der weiterhin zur Vorsicht mahnt: „Die Corona-Pandemie ist noch nicht überstanden – und deswegen müssen wir die Risikogruppen weiterhin schützen. Es ist daher nach wie vor sehr wichtig, bei Besuchen Masken zu tragen und die Abstandsregeln einzuhalten."

Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus war der Schlosspark im März zunächst komplett geschlossen worden, ehe er für Hochzeiten eingeschränkt geöffnet wurde. Angesichts der positiven Entwicklung der Infektionszahlen konnten Brautpaare und maximal 20 Gäste den Grünen Saal wieder nutzen. Nach weiteren Lockerungen durften auch Kindergartengruppen nach vorheriger Anmeldung wieder in den Park, um zum Beispiel Kastanien zu sammeln. Nun kann die Anlage grundsätzlich auch wieder für kleinere Veranstaltungen gebucht werden, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und die weiterhin geltenden Hygiene- sowie Abstandsregeln eingehalten werden können.

Zurück