Beitragssatz für wiederkehrende Straßenbeiträge ermittelt

Grundhafte Sanierung der Bahnhofsstraße in Weiterstadt: Betroffene Grundstückseigentümer müssen für 2019 und 2020 maximal 25 Cent pro Quadratmeter zahlen

Im Oktober 2014 hatte die Stadtverordnetenversammlung eine Satzung beschlossen, nach der bei einer grundhaften Erneuerung einer Straße der Beitrag auf alle Eigentümer innerhalb eines Abrechnungsgebiets umgelegt wird. In der Kernstadt Weiterstadt werden für die Jahre 2019 und 2020 nun erstmals die sogenannten wiederkehrenden Straßenbeiträge erhoben. Die Beiträge betreffen die grundhafte Sanierung der Bahnhofstraße und werden im Jahr 2021 in einem Bescheid abgerechnet. Für 2019 beträgt der Beitragssatz 0,0089805 Euro pro Quadratmeter Veranlagungsfläche. Die Stadtverwaltung ermittelte diesen Wert, indem die umlagefähigen Kosten der Baumaßnahme (16.938,89 Euro) durch die Gesamtveranlagungsfläche im Abrechnungsgebiet Weiterstadt (1.886.183,46 Quadratmeter) geteilt wurden. Da der Großteil der Baukosten in den nächsten Monaten bis Ende 2020 anfällt, kann die Verwaltung die Kosten für dieses Jahr derzeit nur schätzen.

„Nach jetzigem Stand werden sie zwischen 20 und maximal 25 Cent pro Quadratmeter Veranlagungsfläche liegen", berichtet Bürgermeister Ralf Möller und ergänzt: „Uns ist es wichtig, dass die Grundstückseigentümer möglichst genau wissen, was auf sie zukommt. Nun können sie sich ihre voraussichtlichen Kosten mithilfe des im Mai verschickten Abfrage- und Informationsbogens ausrechnen." Dieser führt die vollständige Veranlagungsfläche am Ende der Rubrik „für Ihr Grundstück..." auf. Diese Fläche, multipliziert mit 0,25 Euro, ergibt dann einen unverbindlichen und einmalig anfallenden Betrag, der im Jahr 2021 in etwa im Bescheid angefordert werden wird. Bei Teileigentum ist zu beachten, dass der errechnete Betrag durch den eigenen Miteigentumsanteil zu teilen ist.

Ende Mai waren mehr als 4000 Grundstückeigentümer in der Kernstadt Weiterstadt von der Stadtverwaltung angeschrieben und über die Beitragsform informiert worden. Bei wiederkehrenden Straßenbeiträgen übernimmt die Stadt – genauso wie bei den 2014 abgeschafften einmaligen Straßenbeiträgen – einen Eigenanteil in Höhe von 25 bis 30 Prozent. Der wiederkehrende Straßenbeitrag unterscheidet sich dadurch, dass die Kosten bei grundhaften Sanierungen oder Erneuerungen auf alle Eigentümer innerhalb eines größeren Gebietes (z.B. die Kernstadt) verteilt werden. Einmalige Straßenbeiträge müssen hingegen nur Eigentümer zahlen, deren Grundstücke direkt an der jeweiligen Straße liegen. Dies kann zur Folge haben, dass für Eigentümer deutlich höhere Summen als bei wiederkehrenden Straßenbeiträgen anfallen. Die Höhe des Beitrags richtet sich anteilig nach der Grundstücksfläche. Berücksichtigt wird auch, mit wie vielen Geschossen diese bebaut ist und wie sie genutzt wird – beispielsweise als Wohnhaus oder gewerblich genutztes Gebäude.

Weiterstadt ist in insgesamt sieben Abrechnungsgebiete unterteilt. Neben Braunshardt, der Ortslage Gräfenhausen, dem Gewerbegebiet Gräfenhausen, Schneppenhausen und der Kernstadt Weiterstadt zählen auch das Wohngebiet Riedbahn und Gewerbegebiet Riedbahn Nord und Süd sowie das Gewerbegebiet Weiterstadt West zu den Gebieten. Im Abrechnungsgebiet Ortslage Gräfenhausen wurden bereits für die Jahre 2016 und 2017 wiederkehrende Straßenbeiträge abgerechnet. Im Abrechnungsgebiet Schneppenhausen fallen voraussichtlich im kommenden Jahr erstmals Kosten an, da die Straße „Am Flachsgraben" grundhaft saniert werden soll.

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