Wiederkehrende Straßenbeiträge in Weiterstadt

Betroffene Grundstückseigentümer werden Anfang Juni angeschrieben

In der Kernstadt Weiterstadt werden für das Jahr 2019 und 2020 erstmals wiederkehrende Straßenbeiträge erhoben. Diese betreffen die Sanierung der Bahnhofstraße und werden voraussichtlich im Jahr 2021 abgerechnet. Anfang Juni wird die Verwaltung die betroffenen Grundstückseigentümer mit einem Schreiben informieren. Bei wiederkehrenden Straßenbeiträgen übernimmt die Stadt – genauso wie bei den einmaligen Straßenbeiträgen – einen Eigenanteil. Der wiederkehrende Straßenbeitrag unterscheidet sich dadurch, dass die Kosten bei grundhaften Sanierungen oder Erneuerungen auf alle Eigentümer innerhalb eines größeren Gebietes (z.B. die Kernstadt) verteilt werden. Einmalige Straßenbeiträge müssen hingegen nur Eigentümer zahlen, deren Grundstücke direkt an der jeweiligen Straße liegen.

Zum Hintergrund: Im Oktober 2014 hatte die Stadtverordnetenversammlung eine Satzung beschlossen, nach der bei einer grundhaften Erneuerung einer Straße der Beitrag auf alle Eigentümer innerhalb eines Abrechnungsgebiets umgelegt wird. Die Höhe des Beitrags richtet sich anteilig nach der Grundstücksfläche. Berücksichtigt wird auch, mit wie vielen Geschossen diese bebaut ist und wie sie genutzt wird – beispielsweise als Wohnhaus oder gewerblich genutztes Gebäude. Die Stadt übernimmt – je nach Abrechnungsgebiet – Kosten von 25 bis 30 Prozent. Die genaue Höhe hängt davon ab, wie hoch der Durchgangsverkehr im jeweiligen Abrechnungsgebiet ist.

Weiterstadt ist in insgesamt sieben Abrechnungsgebiete unterteilt. Neben Braunshardt, der Ortslage Gräfenhausen, dem Gewerbegebiet Gräfenhausen, Schneppenhausen und der Kernstadt Weiterstadt zählen auch das Wohngebiet Riedbahn und Gewerbegebiet Riedbahn Nord und Süd sowie das Gewerbegebiet Weiterstadt West zu den Gebieten. Im Abrechnungsgebiet Ortslage Gräfenhausen wurden bereits für die Jahre 2016 und 2017 wiederkehrende Straßenbeiträge abgerechnet. Derzeit überprüft die Verwaltung die notwendigen Daten des Abrechnungsgebietes Kernstadt Weiterstadt. Damit die Berechnungsgrundlage korrekt ist, werden die betroffenen Grundstückseigentümer Anfang Juni angeschrieben und darum gebeten, ihre eigenen Grundstücksdaten zu überprüfen.

Aufgrund der Corona-Pandemie wird jedoch darum gebeten, von persönlichen Besuchen im Rathaus abzusehen. Wer Fragen oder Anmerkungen hat, kann sich postalisch (Riedbahnstraße 6, 64331 Weiterstadt), per Telefon (06150/400-3111) oder per E-Mail (strassenbeitrag@weiterstadt.de) an die Verwaltung wenden. Weitere Informationen gibt es auf der städtischen Webseite (www.weiterstadt.de) in der Rubrik Weiterstadt A-Z unter dem Stichwort „Straßenbeiträge".

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