Baumsterben macht auch vor privaten Gärten nicht halt

Hitze, Trockenheit und Schädlinge machen dem Baumbestand in unserer Region schwer zu schaffen. Die Medien berichten inzwischen ständig über das Fichtensterben in nordhessischen Wäldern und über andere schier katastrophenhaft wirkende Probleme in der Natur. Doch nicht nur Bäume und Sträucher in Wald und Feld leiden. Auch in Privatgärten sieht man zuhauf tote Fichten, braune Thuja-Hecken und kahle Birken. Diese drei Pflanzenarten leiden ganz besonders unter Wassermangel und Schädlingsbefall. Die Birken – in Fachkreisen auch „Pumpende Gehölze" genannt - verbrauchen sehr viel Wasser. Fehlt dieses, sterben sie ab. Der letzte Sommer hat viele Birken geschwächt, der jetzige bringt sie endgültig zum Absterben. Thuja und Fichten sind beide den gefräßigen Borkenkäfern zum Opfer gefallen. Alle drei Pflanzenarten sind auch häufig in Weiterstädter Gärten vertreten. In der Stadtverwaltung gehen seit Wochen Meldungen besorgter Anwohner ein, die auf dem eigenen oder Nachbargrundstücken abgängige und tote Bäume feststellen. Grundstückseigentümer müssen dringend beachten, dass sie die Verkehrssicherungspflicht für ihren Baumbestand tragen. Wenn durch Bäume Schäden oder Gefahren für andere Grundstücke oder Personen ausgehen, haftet der Eigentümer des Baumes. Bitte prüfen Sie daher, wie es mit der Gesundheit und Vitalität Ihrer Bäume und Gehölze bestellt ist. Kümmern Sie sich auch rechtzeitig um entsprechende Fachfirmen, die Fällungen oder Pflegearbeiten wie Totholzentfernung oder Kronenpflege ausführen können. Aufgrund der weitgreifenden Schäden im Baumbestand sind die Firmen sehr gut ausgebucht. Bei Fällungen oder radikalen Schnitten muss der Aspekt des Artenschutzes beachtet werden. Sind im Baum Nester oder Höhlungen, die eventuell von Siebenschläfer, Fledermaus, Specht oder anderen Vögeln bewohnt sind? Wenn ja, stimmen Sie sich bitte mit dem Umweltamt unter 06150-400 3204 oder 400 3207 ab. Wenn Fällungen oder Schnitte nicht akut nötig sind, sollte die Maßnahme bis nach Ablauf der Brut- und Setzzeit verschoben werden. Akuter Handlungsbedarf besteht beispielsweise bei schräg stehenden Bäumen, die klar umsturzgefährdet sind. Für nicht akute Maßnahmen gilt: Die Schutzzeit nach Bundesnaturschutzgesetz endet mit Ablauf des Monats September und beginnt wieder mit dem 1. März. Dünne Fichten, die komplett ohne Nadeln sind und gut erkennbar weder Nester noch Höhlen beinhalten, können auch bereits früher bearbeitet werden. Gleiches gilt für klar erkennbar abgestorbene Birken ohne Nester und Höhlen. Bei abgestorbenen Thujen, die noch das welke Laub tragen, muss vor Arbeiten geprüft werden, ob dort Tiere nisten und die Arbeit ggf. verschoben werden müssen.

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