Öffnungszeiten Wahlamt

Landtagswahl 2023

Wahlscheine können bis zum zweiten Tage vor der Wahl, 13 Uhr, beantragt werden, also bis:
Freitag, 6. Oktober bis 13 Uhr – Stadtbüro Weiterstadt, Medienschiff, Darmstädter Straße 40

Samstag und Sonntag nur in Ausnahmefällen, z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung*
Samstag, 7. Oktober 9:00 bis 12:00 Uhr – Stadtbüro Weiterstadt, Medienschiff, Darmstädter Straße 40
Sonntag, 8. Oktober 9:00 bis 15:00 Uhr – Rathaus, Riedbahnstraße 6, 1. Stock

*§ 13 (4) LWO: Wahlscheine können bis zum zweiten Tage vor der Wahl, 13 Uhr, beantragt werden. In den Fällen des § 12a Abs. 2 können Wahlscheine noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann; in diesem Fall hat die Gemeindebehörde vor Erteilung des Wahlscheines den für den Wahlbezirk des Wahlberechtigten zuständigen Wahlvorsteher davon zu unterrichten, der entsprechend § 46 Abs. 2 zu verfahren hat.

Loch und Farbe der Stimmzettel
Das Loch in der rechten oberen Ecke der Stimmzettel soll es blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern ermöglichen, den Stimmzettel ohne fremde Hilfe in die Wahlschablone einzulegen.
Die Farbe auf der Vorderseite des Stimmzettels soll dazu beitragen, dass nicht versehentlich
ein Stimmzettel aus einem Nachbarwahlkreis benutzt wird.
Die Stimmzettelschablonen sind ein privates Hilfsmittel der Wählerin oder des Wählers ist, die nicht vom Wahlvorstand ausgehändigt werden und vom Wählenden auch wieder mitgenommen werden müssen.

Diese amtlichen Stimmzettel sind in keiner Art und Weise manipuliert oder kenntlich gemacht und somit gültig.

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