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Adresse | Öffnungszeiten

  • Rathaus

    Riedbahnstraße 6
    64331 Weiterstadt
    Telefon: 06150/400 - 0
    Telefax: 06150/400 - 1099
    stadt@weiterstadt.de

    Öffnungszeiten:
    Mo - Fr: 08.00-12.00 Uhr
    Mi: 14.00-18.00 Uhr

    zusätzlich
    Mo, Di, Do: 14.00-15.30 Uhr
    nach telefonischer Vereinbarung

  • Stadtbüro

    Weiterstadt
    Darmstädter Straße 40
    64331 Weiterstadt
    Telefon: 06150/400 - 2300
    Telefax: 06150/400 - 2309
    stadtbuero@weiterstadt.de

    Öffnungszeiten:
    Mo - Mi: 07.00-18.00 Uhr
    Do + Fr: 07.00-13.00 Uhr

    Gräfenhausen
    Schloßgasse 15
    64331 Weiterstadt
    Telefon: 06150/400-2320
    Telefax: 06150/400-2329

    Öffnungszeiten:
    Mo - Fr: 08.00-12.00 Uhr
    Mi: 15.00-18.00 Uhr

  • KFZ - Zulassungsstelle

    Riedbahnstraße 6
    64331 Weiterstadt
    Telefon: 06150/400 - 2350
    Telefax: 06150/400 - 2359

    Öffnungszeiten:
    Mo - Di: 07.00-18.00 Uhr
    Mi: 07.00-17.00 Uhr
    Do: 07.00-14.00 Uhr
    Fr: 07.00-13.00 Uhr

    Anmeldeschluss jeweils
    30 Min. vor Ende der Öffnungszeit.

Der Bürgermeister


Peter Rohrbach (ALW)

Peter RohrbachBürgermeister seit 1. Januar 1996
Geboren am 6. Juli 1953 in Weiterstadt
verheiratet, 2 Kinder
von 1988 - 1995 Lehrer an einer kaufmännischen
Schule für Körperbehinderte

Kontakt: peter.rohrbach@weiterstadt.de




Aufgaben

Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Magistrats und Repräsentant der Stadt.

Der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse des Magistrats vor und führt sie aus. Er leitet und beaufsichtigt den Geschäftsgang der gesamten Verwaltung und sorgt für den geregelten Ablauf der Verwaltungsgeschäfte.

Er kann laufende Verwaltungsangelegenheiten selbstständig erledigen, wenn nicht durch Gesetze, Verordnungen, Weisungen oder bei bedeutenden Angelegenheiten der Magistrat zuständig ist.

In dringenden Fällen kann der Bürgermeister erforderliche Maßnahmen von sich aus anordnen, muss den Magistrat aber unverzüglich davon unterrichten.

Darüber hinaus ist der Bürgermeister Dienstvorgesetzter aller Arbeiter, Angestellten und Beamter der Stadt.

Der Bürgermeister nimmt nach dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Aufgaben der Ordnungsbehörde wahr. Dazu zählen u.a. die Straßenverkehrsbehörde, das Friedhofs- und Bestattungswesen, Maßnahmen nach dem Hessischen Feiertagsgesetz, Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Genehmigung von Demonstrationen


Wahl und Amtszeit des Bürgermeister

Der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl auf die Dauer von 6 Jahren gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen, findet ein zweiter Wahlgang statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahlleiter in der Sitzung des Wahlausschusses zu ziehende Los.

Die nächste Bürgermeisterwahl findet 2013 statt.